Das Deutsche Patent- und Markenamt hat wieder einmal in einem uns soeben zugestellten Beschluss darauf abgestellt, dass bei Mehrwortzeichen ein Markenbestandteil - hier: FOCUS - prägend sein kann. Für den entschiedenen Fall nahm das Amt an:
„Der Verkehr wird sich in der Regel an dem Markenbestandteil 'FOCUS' orientieren und die Wörter 'AIR LOGISTICS' bei der Markenbenennung häufig weglassen. Es stehen sich somit in 'FOCUS' und 'FOCUS' zwei klanglich identische Marken gegenüber. Diese sind .. unmittelbar verwechselbar.”
Sie können hier den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts insgesamt nachlesen.