Die Verbände der Deutschen Markt- und Sozialforschung haben nun die Standesrichtlinien in ihrer neuen Fassung veröffentlicht. Rechtsmethodisch ragt heraus, dass sich diese Richtlinien an der datenschutzrechtlich für die Markt- und Sozialforschung mit wichtigsten Stelle als staatliches Recht auswirken, bei Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO.  Personenbezogene Daten darf die Markt- und Sozialforschung grundsätzlich verarbeiten, wenn der Betroffene einwilligt (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit.a) DSGVO), oder wenn Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO (berechtigte Interessen) erfüllt ist. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) ist bei Markt- und Sozialforschungsbefragungen grundsätzlich erfüllt, wenn - wozu ohnehin alle Markt- und Sozialforscher verpflichtet sind - die Standesrichtlinien und Berufsgrundsätze eingehalten werden. 

Einzelheiten

Der führende Kommentar „Datenschutzrecht” von Simitis/Hornung/Spieker [Hrsg.] stellt nämlich - in Rechtsprechung und Schrifttum unangegriffen - im Rahmen des Art. 6 Abs. 1 lit.f) zur Rechtmäßigkeit der Verarbeitung fest:

„Bei den vernünftigen Erwartungen der betroffenen Person können die Berufsgrundsätze und Standesregeln nicht ausgeblendet werden, denen sich die Branche allgemein unterworfen hat. Betroffene Personen sind es gewohnt, dass diese Vorgaben beachtet werden. Ist dies nicht der Fall, liegt eine für die betroffene Person überraschende Verarbeitung vor. Dies führt dann dazu, dass ihre Interessen überwiegen. ...Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass die Beachtung dieser Grundsätze und Regeln die Intensität der Eingriffe aus der Sicht der betroffenen Person signifikant vermindert.”

Unsere Kanzlei war seit der Schaffung und dem Inkrafttreten der ersten Richtlinie im Jahre 1995 sowohl im Wirtschaftsverband der Markt- und Sozialforschungsunternehmen (ADM) als auch im Berufsverband Deutscher Markt- und Sozialforscher (BVM) für die  Ausarbeitung und Fortentwicklung aller Richtlinien juristisch verantwortlich; in den letzten Jahren im ADM zusätzlich mit einem Kollegen.

Seit heute, 27. Januar 2021, sind die neuesten von den Verbänden überarbeiteten und verabschiedeten Richtlinien auf der Website der Verbände veröffentlicht, nämlich (Kopie aus der heutigen Nachricht):


1. Richtlinie für telefonische Befragungen

2. Richtlinie für Online-Befragungen

3. Richtlinie für die Befragung von Minderjährigen

4. Richtlinie für Aufzeichnungen und Beobachtungen in der Markt- und Sozialforschung (ehemals Richtlinie für die Aufzeichnung und   Beobachtung von Gruppendiskussionen und qualitativen Einzelinterviews)

5. Richtlinie zum Umgang mit Adressen in der Markt- und Sozialforschung

6. Richtlinie zum Umgang mit Datenbanken in der Markt- und Sozialforschung

Überarbeitet werden derzeit:

■ Richtlinie für Untersuchungen in den und mittels der Sozialen Medien (Soziale Medien Richtlinie)

■ Richtlinie für den Einsatz von Mystery Research in der Markt- und Sozialforschung.

 

 

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB-TÜV)
Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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