Verwaltungsgericht Kassel, Beschluss vom 29.10.2020 Az. 6 L 1989/20.KS. Begründung: Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Eine Alternativstrecke ohne Autobahn wurde von „Fridays for Future” abgelehnt. Hervorhebungen von uns.
Der Fall, wie er sich aus dem Beschluss ergibt:
Der Antragsteller meldete für „FridaysForFuture” bei der Stadt Kassel eine Versammlung an. Mit einer Kundgebung auf dem Vorplatz des Auestadions sollte von dort eine Fahrraddemonstration von 16 Uhr bis 17 Uhr über die Bundesstraße 3 auf die A 49 bis zum Kreuz Kassel Mitte, von dort aus über die A 7 bis zur Ausfahrt Kassel Ost und weiter über die Bundesstraße 7 bis zum Platz der Deutschen Einheit führen. Dort sollte eine abschließende Kundgebung stattfinden.
Rechtliche Begründung
Zwar ist Artikel 8 des Grundgesetzes als Grundlage zu beachten: (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Gegen dieses Grundrecht der Versammlungsfreiheit sind entgegenstehende Interessen der Allgemeinheit und Dritter abzuwägen. Die Benutzung des vom Antragsteller benannten Streckenabschnitts der A 49 ist mit einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit verbunden. Durch eine Sperrung der Autobahn besteht die Gefahr, dass sich Staus bilden und am Stauende Kraftfahrzeuge auffahren.
Auch aufgrund der derzeit bestehenden Baustellensituation ist die Nutzung des betroffenen Streckenabschnitts zu versammlungsrechtlichen Zwecken ausgeschlossen. Aufgrund der Baustellen auf der A 7 ist in dem hier betroffenen Streckenabschnitt der A 49 zwischen Kassel-Auestadion und Kassel-Mitte mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Die Stadt Kassel hat nachvollziehbar dargelegt, dass eine zusätzliche Sperrung zu einer Überlastung des Straßennetzes in und um Kassel führt.
Zudem ist am Freitagnachmittag zwischen 16 und 17 Uhr mit einem ohnehin extrem hohen Verkehrsaufkommen durch (Wochenend-) Pendler zu rechnen. Außerdem hat der Antragsteller der Stadt Kassel durch seine Versammlungsanzeige am Montag, dem 26. Oktober 2020, bei einer geplanten Versammlung am darauffolgenden Freitag auf einem hochfrequentierten Autobahnteil eine zu geringe Vorlaufzeit für erforderliche Vorplanungen ermöglicht.
Anmerkung
Hätte Friday for Future den Antrag ernst gemeint, wäre wohl so geplant worden, dass der Antrag nicht von vornherein chancenlos gewesen wäre, meinen wir.
Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB-TÜV)
Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)
TELEFON: |
+49.89.9280850 |
E-MAIL: |
Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH © 2020
Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen