Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat in uns nun zugestellten Urteilen die erstinstanlichen Entscheidungen bestätigt. Vertreten wurden die einzelnen Arbeitnehmer jeweils duch eine Gewerkschaft. Gewonnen hat das Druck- und Verlagshaus. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Urteile lassen sich auch als Lehrbuch zur Reduzierung der Arbeitszeit für alle Mitarbeiter verwenden.
Sie können hier ein Urteil als Beispiel für alle Entscheidungen des LAG Mecklenburg-Vorpommern mit von uns - besonders ausführlich - verfassten Leitsätzen nachlesen.
Über die (abgewiesene) kollektivrechtliche Klage der Gewerkschaft haben wir an dieser Stelle am 18. Juli 2003 berichtet. Die Gewerkschaft hat dieses Urteil nicht angegriffen.
Über die erstinstanzlichen, nun vom Landesarbeitsgericht bestätigten individualrechtlichen Urteile zur Rechtmäßigkeit der Änderungskündigungen haben wir am 5. September 2003 informiert.