Deutschlandfunk Programm Kultur 17.9.2020.
Der „mysteriöse” Straßenkünstler Banksy hat die Markenrechte an seinem berühmten „Flower Thrower“-Motiv verloren. Auf diesem Motiv wirft ein maskierter Mann einen Blumenstrauß. Das Werk ist auch bekannt als „Love is in The Air“. Die (zuständige) EU-Behörde für geistiges Eigentum hat am vergangenen Donnerstag die Marke aufgehoben. Begründung:
a. Banksy hält seine Identität geheim und
b. hat sich außerdem in der Vergangenheit wiederholt entschieden gegen Urheberschutzrechte ausgesprochen.
In seinem 2005 veröffentlichten Buch „Wall and Piece“ hatte Banksy etwa geschrieben: „Copyright is for losers“, also „Urheberrecht ist etwas für Verlierer.“ Bereits seit Jahrzehnten werden die Motive dieses Künstlers weltweit fotografiert und repliziert.
Trotz seiner kritischen Äußerungen hatte Banksy, vertreten durch das sogenannte Pest Control Office, im Jahr 2014 das Motiv in der EU erfolgreich als Marke eintragen lassen. Beantragt hatte die Löschung der Marke die britische Firma Full Colour Black, die Abbilder von Banksys Motiven unter anderem auf Postkarten druckt und vertreibt.
Anmerkung
Was soll das? Ein Weg zu anderer entarteter Kunst europäischer Art?
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
TELEFON: |
+49.89.9280850 |
E-MAIL: |
Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH © 2020
Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen