Die Markt- und Sozialforscher achten streng darauf, dass Interviews korrekt durchgeführt werden. Die Interviewer kennen die Interviewerkontrolle: Im Institut wird ein erheblicher Teil der Interviews nach bestimmten Kriterien überprüft. Bei Verdacht verständigen sich die Institute - darenschutzrechtlich zulässig - untereinander.
Ein Amtsgericht hat nun minutiös einen Verdachtsfall beurteilt und dem Institut bestätigt, dass es mit Recht Interviews beanstandet den Interviewer nicht vergütet hat.
Dieses Urteil stimmt mit den Urteilen überein, die bislang schon ergangen sind. Diese Urteile liegen Jahrzehnte zurück. Sie sind nie veröffentlicht worden. (Sämtliche Verfahren wurden von unserer Kanzlei geführt.)
Wir haben Ihnen hier Auszüge aus dem neuen Urteil ins Netz gestellt und in Leitsätzen zusammengefasst.