Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 7.7.2020, Az. 1 BvR 1187/20 Erfolgloser Eilantrag gegen saarländische Verordnungsregelungen zur Corona-Eindämmung.

Der Antragsteller argumentierte, insbesondere Kontaktbeschränkungen, die Kontaktnachverfolgung und  die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung griffen in seine Rechte ein, - aus Art. 2 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2 GG sowie in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG auch in der Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das BVerfG hat die Folgen abgewogen, nämlich:

Erginge die einstweilige Anordnung wäre der Regierung untersagt, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die möglicherweise einen erneuten Anstieg des Infektionsgeschehens verhinderten. Diese Konsequenz könnte daher möglicherweise, auch in Anbetracht der kürzlich erfolgten Lockerungen, zu härteren Grundrechtseinschnitten für die Bevölkerung führen als die vorläufige weitere Befolgung der angegriffenen Maßnahmen und Hinnahme der damit verbundenen alltäglichen Einschränkungen. Damit überwiegt das Interesse am Vollzug der angegriffenen Verordnung.

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
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