Das Verwaltungsgericht Hannover bleibt in einem Beschluss vom 15.7.2020 bei seiner bisherigen Rechtsprechung, Az. 10 B3828/20

Die Polizeidirektion Hannover hatte die ihr für den 11.7.2020 und 18.7.2020 angezeigten Versammlungen zu dem Thema „Für einen Corona-Untersuchungs­ausschuss" und die „Wiederherstellung unserer Grundrechte" bestätigt und unter anderem die Beschränkung angeordnet, dass die Versammlung­steilnehmer eine geeignete Mund Nase-Bedeckung zu tragen haben. Ausgenommen sollen Personen sein, denen aufgrund von Vorerkrankungen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist.


Die Entscheidung des VG Hannover

Das Verwaltungsgericht hat einen gegen diese Entscheidung gestellten Eilantrag abgelehnt. Neben den bereits im Beschluss vom 26.06.2020 dargestellten Erwägungen komme zum Tragen, dass bei einer sich fortbewegenden Versammlung die Einhaltung von Mindestabständen zwischen den Teilnehmern zusätzlich erschwert sei und für sich dem Infektionsschutz nicht genüge. Die Eignung einer Mund-Nase-Bedeckung zur Verringerung des Infektionsrisikos Dritter entspreche auch weiterhin dem aktuellen Stand der Forschung.

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

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Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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