Radbruch: „Demokratie muss der Weg, der Rechtsstaat aber Ziel politischen Handelns bleiben.”

Immer und immer wieder wird das Verhältnis von Demokratie und Rechtsstaat verkannt, obwohl dieses Verhältnis die Grundlage des Grundgesetzes bildet. Im Herrenchiemseekonvent und im Parlamentarischen Rat war man sich einig. Vgl. Sörgel, Konsens und Interessen - Eine Studie zur Entstehung des Grundgesetzes, Seite 139 f. Dieses Verhältnis muss jedoch weltweit beachtet werden. Gegenwärtig gewinnt mehr und mehr ebenfalls weltweit für alle Bereiche Bedeutung, wovor die Vertreter der westdeutschen Justiz bei der Schaffung des Grundgesetzes die westdeutsche Justiz im Namen einer Widererrichtung des Rechtsstaates und der Unabhängigkeit der rechtsprechenden Gewalt warnten. Sörgel a.a.O. unter Berufung auf die Materialien: 

„Vorstellungen und Einwände, welche die westdeutsche Justiz während der Verhandlungen des Parlamentarischen Rates erhob ... wurden durchweg im Namen einer Widererrichtung des ‚Rechtsstaates’ und der ‚Unabhängigkeit der rechtsprechenden Gewalt’ angemeldet. Dass diese durch ‚Demokratisierung‘ ja keinen Schaden nähme, war die Hauptsorge der Justiz, wobei sie unter Berufung auf Radbruch argumentierte, Demokratie müsse der Weg, der Rechtsstaat aber das Ziel politischen Handelns sein und bleiben.” 

Anmerkungen

1.

An die Gefahren des Rechtsstaats durch „Mainstream-Demokratie”, wie wir sie sehen und bezeichnen, werden die Vertreter der Justiz damals nicht gedacht haben; im Hinblick auf das NS-Regime aber vielleicht doch.

2.  

Zu Gustav Radbruch 1878-1949 ist neben vielem anderen von Bedeutung:

Gustav Radbruch war ein deutscher Politiker und Rechtswissenschaftler. Radbruch war in der Zeit der Weimarer Republik Reichsminister der Justiz. Er gilt als einer der einflussreichsten Rechtsphilosophen des 20. Jahrhunderts.

Radbruch entwirft in seiner „Kulturlehre des Sozialismus" ein sozialdemokratisches Kulturideal. Für die Justiz sollen Gerechtigkeit, Rechtssicherheit und Zweckmäßigkeit als höchste Werte konstatiert werden.
In der sogenannten Radbruchschen Formel konkretisiert Radbruch aufgrund der Erfahrung der nationalsozialistischen Verbrechen seine rechtsphilosophische Position. Demnach muss die Rechtssicherheit der Gerechtigkeit weichen, wenn das Gesetz in unerträglichem Maße zu dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden in Widerspruch steht. In diesem Fall soll an die Stelle des gesetzlichen Unrechts das übergesetzliche Recht treten.

3.

Werner Sörgel (geb. 1931)

Er studierte von 1957-62 Soziologie in Frankfurt und Köln, ab 1960 als Stipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes. Dieses Studium schloß er in Frankfurt mit der Diplom-Prüfung ab. In Frankfurt setzte er dann seine Ausbildung mit dem Studium der politischen Wissenschaften fort und war zuletzt Assistent am Lehrstuhl für politische Wissenschaft in Frankfurt (Prof. Carlo Schmid). Im Febr. 1966 promovierte er bei Carlo Schmid mit „Konsensus und Interessen”, vgl. oben. Der Vater der Autorin kennt Werner Sörgel gut als Bereichsleiter Sozialforschung von Infratest und danach als Gesellschafter und Geschäftsführer der Mandantin SINUS. Werner Sörgel wird in den Internet-Suchmaschinen noch kaum erwähnt. Sörgel war eine große und einflussreiche Persönlichkeit. Er gehörte viele Jahre lang zu den wichtigsten Beratern in der Baracke. Die SPD-Zentrale agierte ursprünglich in einer Baracke und behielt den Namen „Baracke” längere Zeit nach dem Auszug bei einigen Fachleuten bei.  

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
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Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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