Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. März 2020 zugunsten unserer Mandantin ein Urteil zum wertvollen Sondernutzungsrecht unserer Mandantin von 1.040 m² gefällt. 

 Das Urteil liegt uns vor. Den Volltext erhalten wir vielleicht schon am kommenden Montag, 23. März 2020. Wir werden den Volltext selbstverständlich an dieser Stelle veröffentlichen, sobald er uns vorliegt. Aus der mündlichen Verhandlung zu schließen, dürfen grundsätzliche Ausführungen und Neues erwartet werden. Das BGH-Urteil bestätigt ein Urteil des Oberlandesgerichts München. Dieses Urteil des OLG ragt bereits als außergewöhnliche Entscheidung heraus, wie man sie nur selten zum Lesen erhält.

Der Rechtsstreit musste über fünf Jahre geführt werden, stets federführend durch unsere Kanzlei. Rechtsanwältin Andrea Schweizer konnte auch den BGH-Anwalt in der mündlichen Verhandlung begleiten. Andrea Schweizer hat die Mandantin schon in den Verhandlungen vor dem Landgericht München I und dem Oberlandesgericht München vertreten. 

Für unsere Mandantin ist eine Grunddienstbarkeit für das Sondernutzungsrecht eingetragen. Die (unterlegene) Klägerin hat nichts ausgelassen, auch nichts, was man gar nicht für möglich hält, um an das Sondernutzungsrecht heranzukommen.  

Prof. Dr. Robert Schweizer

Prof. Dr. Robert Schweizer

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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