BVGer Entscheid vom 19.11.2019, Az. B-3248/2019. „itravel” gegen „itravel-for that moment”
Durch die Kombination von „itravel" und „for that moment" in der jüngeren Widerspruchsmarke zu „itravel - for that moment" entsteht kein abweichender Sinngehalt.
Vielmehr wird der Ausdruck "for that moment" eher als Zusatz oder Hinweis auf den fantasievolleren und damit auffälligeren Bestandteil "itravel" verstanden. Dieser Eindruck wird durch den Gedankenstrich noch verstärkt, da dieser nach dem ersten Wort "itravel" beim Adressaten eine Erwartungshaltung auslöst.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass zwischen den beiden Zeichen klare Übereinstimmungen in Schriftbild, Wortklang und Sinngehalt vorliegen, sodass insgesamt von einer grossen Zeichenähnlichkeit auszugehen ist.
Anders verhält es sich ausnahmsweise, wenn einem schwachen Element ein starkes hinzugefügt wird.
Anmerkung
Wie die meisten - beispielsweise schweizerischen und deutschen markenrechtlichen - Entscheidungen ist auch dieser Entscheid so umfangreich und detailliert begründet, dass darüber gestritten werden kann, ob sich die Gerichte - zeitsparend - kürzer fassen könnten. Mit dem Kriterium „kein abweichender Sinngehalt" ist alles gesagt, möchte man meinen.
Der Entscheid führt jedoch unter anderem zusätzlich aus:
Bei der Betrachtung des Sinngehalts der Widerspruchsmarke ist davon auszugehen, dass sowohl "i" als auch "travel" zum englischen Grundwortschatz zu zählen sind (vgl. zu diesem Urteile des BVGer B-3328/2015 vom 18. Oktober 2017 E. 8.3.2 "STINGRAY/ROAMER STINGRAY"; B-2125/2008 vom 15. Mai 2009 E. 2.1 "Total Trader") und von den massgeblichen Verkehrskreisen verstanden werden. Dies gilt umso mehr, als zu diesen auch Fachpersonen aus der IT-Branche mit entsprechenden Englischkenntnissen zu zählen sind (vgl. hierzu vorn E. 3). Der Buchstabe "I" ist der neunte Buchstabe des lateinischen Alphabets und ein Vokal. Beim zu beurteilenden Zeichen "iTravel" ist der Buchstabe "i" als Kleinbuchstabe dargestellt. Er könnte als Wortmarke aber auch als Grossbuchstabe verwendet werden. Der Buchstabe "i" kann für sich verschiedene Bedeutungen annehmen, je nachdem, in welchem Kontext er steht. Denkbar sind u.a. in Grossschrift das Autokennzeichen für "Italien", das englische Wort für "Ich", ein Hinweis auf das Internet, sowie in Kleinbuchstaben das Hinweiszeichen auf Informationsstellen sowie die römische Zahl 1 (Entscheid der Rekurskommission für geistiges Eigentum [im Fol-genden: RKGE], sic! 2004, S. 96 E. 7 "Ipublish"; Urteile des BVGer B-6430/2008 vom 24. November 2009 E. 3.3.2 "IPHONE"; B-649/2009 vom 12. November 2009 E. 3.3.2 "i-Option"; Letztere je m.H.). Das Abkürzungsverzeichnis (< www.acronymfinder.com >, besucht im Oktober 2019) nennt 47 verschiedene Bedeutungen des Buchstabens "I", darunter auch die von der Vorinstanz hervorgehobenen Bedeutungen "Internet" und "Information". Die ebenfalls genannte Bedeutung "Informationstechnologie" wird hingegen mit "IT" abgekürzt (Urteil des BVGer B-6430/2008 E. 3.3.2 "IPHONE").
Das englische Wort "travel" bedeutet auf Deutsch als Verb "reisen" und als Substantiv "das Reisen" bzw. "die Reise" (vgl. < https://www.pons.de > "I", "travel", abgerufen im Oktober 2019). Die Kombination des Buchstabens "i" mit dem Wort "travel" ergibt somit, abstrakt gesehen, keinen eindeutigen Sinn, sondern eine Vielzahl möglicher Bedeutungen (vgl. RKGE, sic! 2004, S. 96 E. 8 "Ipublish"). Assoziationen mit Reisen stehen dabei allerdings klar im Vordergrund, da die massgeblichen Verkehrskreise das Wort "travel" als englisches Wort für "Reisen" unmittelbar erkennen und verstehen.
5.3.2 Der Ausdruck "for that moment" in der angefochtenen Marke setzt sich aus den drei englischen Begriffen "for", "that" und "moment" zusammen, welche ebenfalls zum englischen Grundwortschatz zählen. Das Wort "for" bedeutet auf Deutsch als Konjunktion "denn" und als Präposition – wie im vorliegenden Fall – "für". "That" bedeutet als Adjektiv "der/die/das" bzw. "jene(r, s)" und als Pronomen "das". Der Begriff "moment" lässt sich auf Deutsch mit "Moment", "Augenblick" oder "Zeitpunkt" übersetzen (< https://www.pons.de > "for", "that", "moment", abgerufen im Oktober 2019). Die massgeblichen Verkehrskreise erkennen "for that moment" ge-samthaft als englischen Ausdruck und verstehen ihn im Sinn von "für einen bestimmten Moment".
Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB-TÜV)
Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)
TELEFON: |
+49.89.9280850 |
E-MAIL: |
Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH © 2020
Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen