Soeben, am vergangenen Wochenende 18./19. Januar, sind wir an dieser Stelle auf die Kritik an der Justiz eingegangen („Meinen Sie, das sei kein Witz?”). Prompt wurde heute, am 20.1., über einen neuen Fall berichtet: Ein Urteil des Landgerichts Rostock ist rechtskräftig geworden. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Revision zurückgenommen. Damit steht fest, dass zwischen 2013 und 2015 beim Amtsgericht Güstrow bewusst 816 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Untätigkeit des Gerichts verjährt sind, ohne dass der Richter strafrechtlich belangt wird. Begründung: „beschränkte individuelle Fähigkeiten eines Richters”.

Darf man fragen: Müssen das Amtsgericht oder übergeordnete Stellen bis hin zu dem in der Verantwortung stehenden Justizministerium nicht in der Lage sein, unverzüglich eine derartige Misere zu verhindern? Humor ist nicht mehr möglich. Geht es um das beliebte Argument: Überlastung? Ob bei solchen Fällen oder beliebig vielen in anderen Gebieten und bei anderen Gerichten? Jeder Betrieb muss rationalisieren. Warum, nur ein kleines Beispiel: Warum muss jedes Instanzgericht mehr als die Hälfte eines Urteils damit füllen, dass es wiedergibt, was die Vorinstanzen geäußert haben? 

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
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Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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