Verhandlung vor dem Strafgericht. Der Verteidiger erstattet das Eröffnungsplädoyer: "Hoher Senat. Mein Mandant wird ein umfassendes und reumütiges Geständnis abgeben und er bereut zutiefst, die ihm vorgeworfene Tat".
Daraufhin der Richter zum Angeklagten: "Und wie bekennen sie sich?"
Angeklagter: "Nicht schuldig Herr Richter!"
Quelle: Löffler
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