Auch wenn mit den Mehrwertdienste-Rufnummern rechtswidrig agiert wird, kann der Angreifer leicht scheitern: wegen fehlender Klagebefugnis. So hat das Oberlandesgericht Hamburg einem Rechtsanwalt die Befugnis abgesprochen zu klagen. Der Rechtsanwalt wollte erreichen, dass ein Netzbetreiber einem Dritten nicht mehr Fax-Abrufnummern zur Verfügung stellt. Az.: 3 U 204/03.
Hier können Sie dieses nach allen Seiten hin begründete Urteil des OLG Hamburg nachlesen.
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