Die Berliner Datenschutz-Aufsichtsbehörde hat dieses Bußgeld am 30.10.2019 gegen die  „Deutsche Wohnen" wegen gravierender Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung  verhängt: Verwendung personenbezogener Daten von Mietern für ein Archivsystem ohne Löschungsmöglichkeit. Der gesetzlich vorgegebene Bezugsrahmen für ein Bußgeld liegt in diesem Falle bei 28 Mio. Euro.

 So, wie die Aufsichtsbehörde den Sachverhalt schildert, ist das Verhalten der „Deutsche Wohnen“ unfassbar; - auch wenn dem Unternehmen nicht nachgewiesen werden konnte, dass es missbräuchlich auf die rechtswidrig gespeicherten Daten zugriff. Beurteilt wurde nur der Zeitraum zwischen Mai 2018 und März 2019. Rechtsgrundlage Art.25 Abs. 1 und Art.5 DS-GVO.

Gespeichert wurden personenbezogene Daten von Mietern zu persönlichen und finanziellen Verhältnissen, ohne zu überprüfen, ob eine Speicherung erforderlich und zulässig ist. Die Daten betrafen auch Gehaltsbescheinigungen, Selbstauskunftsformulare, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten und Kontoauszüge.

Bei einem zweiten Prüftermin eineinhalb Jahre nach dem ersten Prüftermin 2017 und neun Monate nach Geltung der Datenschutz-Grundverordnung war nichts bereinigt oder juristisch begründet.

Zur Bemessung der Bußgeldhöhe weist die Aufsichtsbehörde auf den Vorjahresumsatz von einer Milliarde Euro hin sowie unter anderem darauf, dass Bußgelder abschreckend wirken sollen.

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB-TÜV)
Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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