An Allerseelen wird aller Verstorbenen gedacht. Wo die Gräbersegnung nicht bereits am Nachmittag von Allerheiligen stattgefunden hat, wird sie an Allerseelen nachgeholt. Die BR-Mediathek gibt einen Einblick in die Bedeutung dieser Jahreszeit in einigen Gegenden:
„In (des Kabarettisten) Helmut Schleichs Heimatort Schongau ist Allerheiligen ein Familienfest fast so wichtig wie Weihnachten. Es bietet Gelegenheit, sich Gedanken über das Sterben, den Verlust von geliebten Menschen und ein mögliches Wiedersehen nach dem Tod zu machen.”
Dem Gedächtnis aller Seelen wird im Kirchenjahr am 2. November gedacht, einen Tag nach dem Hochfest Allerheiligen.
Eingeführt wurde der Tag Allerseelen im Jahr 998 von Odilo, dem Abt des Klosters Cluny (Frankreich).
Durch Gebet, Fürbitte, Almosen und Friedhofsgänge gedenken die Menschen aller Armen Seelen im Fegefeuer und wenden ihnen Ablässe zu. In der römisch-katholischen Kirche hat der Allerseelenablass daher eine besondere Bedeutung.
In der evangelischen Kirche wird an diesem Tage (2.11.) der Ewigkeitssonntag gefeiert. Am 31. Oktober feiern sie den Reformationstag, den Tag der Erneuerung, vor allem auch gegen Ablässe; siehe zum Beispiel oben zur Bedeutung der Ablässe an Allerseelen. 1517 hatte Luther am 31. Oktober mit großer Wahrscheinlichkeit seine 95 Thesen zu Buße und Ablass an die Tür der Schlosskirche in Wittenberg angeschlagen. Luther sah im Ablasshandel einen Missbrauch und rief zur Rückbesinnung auf die biblischen Grundlagen des Evangeliums auf.
Und Halloween?
Halloween wird am Vorabend von Allerheiligen, also in der Nacht auf den 1. November, gefeiert.
Im Jahr 1991 kam das Halloween-Fest vor allem aus den U.S.A nach Deutschland. Wegen des damaligen Irak-Krieges hielt man es für ungehörig zu feiern. Deshalb fiel Karneval aus und Halloween kehrte ein.
Halloween ist irischen Ursprungs. Irische Kelten glaubten nach einer Sage mit dem irischen Hufschmied und Trunkenbold Jack Oldfield und dem Teufel, dass in der Nacht zum 1. November - All Hallows Eve - die Tore zur Unterwelt offen stehen und die Toten ihre Verwandten besuchen. Die Kelten empfingen sie mit Süßigkeiten und Lichtern, fürchteten jedoch auch, dass sich die Toten an ihnen rächen wollen und verkleideten sich daher totenähnlich und unheimlich, um böse Geister abzuwehren.
Nach Amerika kam Halloween im 19. Jahrhundert mit den irischen Einwanderern.
Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB-TÜV)
Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)
TELEFON: |
+49.89.9280850 |
E-MAIL: |
Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH © 2020
Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen