Wenn Sie zu den Berichten über die heutige Entscheidung der Bundesregierung, nicht die Verweisung an die Große Kammer zu beantragen, das Urteil der dritten Kammer nachlesen wollen: Hier können Sie die (vom Bundesjustizministerium gefertigte) deutsche Übersetzung nachlesen und hier die englische Originalfassung. Am besten orientieren können Sie sich, wenn Sie zuerst die Ausführungen in Nr. 76 lesen. Die teilweise abweichenden Meinungen zweier Richter der dritten Kammer (die entschieden hat) finden Sie am Ende der Entscheidung.
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