Gleichermaßen relevant jedenfalls für den gesamten deutschsprachigen Raum: PARADIS gegen BLANC DU PARADIS und ROUGE DU PARADIS -- Bundesverwaltungsgericht Entscheid vom 2.4.2019, Az. B-3209/2017.

Der Fall
Die Wortmarken BLANC DU PARADIS und ROUGE DU PARADIS der Beschwerdegegnerin wurde im Juni 2014 veröffentlicht. Die erste ist für "Weisswein schweizerischer Herkunft" und die zweite für "Rotwein schweizerischer Herkunft" in Klasse 33 eingetragen. Im September 2014 erhob die Beschwerdeführerin gegen beide Marken Widerspruch und stützte sich dafür auf ihre internationale Wortmarke PARADIS. Diese Marke war im Januar 1964 registriert worden. Sie ist für: "Alcools et eaux-de-vie, liqueurs, spiritueux et apéritifs divers" (Klasse 33) eingetragen. Trotz des in den angegriffenen Marken vollständig vorhandenen Widerspruchszeichens "PARADIS" besteht zwischen den sich gegenüberstehenden Marken wegen der nicht ausreichenden Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke keine Verwechslungsgefahr:
Heute wird "Paradies" nicht mehr nur im religiösen Sinn verstanden, sondern oft auf Orte übertragen, die durch ihre Schönheit, Gegebenheiten und gute Lebensbedingungen Voraussetzungen für ein schönes, glückliches, friedliches Dasein erfüllen. Als überirdischer, religiöser und sehr positiv besetzter Begriff eignet "paradis" sich intrinsisch zur Anpreisung von Waren. Seine Verwendung in profanem Kontext schafft erhöhte Aufmerksamkeit.
Branntwein als "paradis" zu bezeichnen, verheißt den angesprochen Konsumenten unmittelbar Gefühle, wie sie im Paradies zu erleben sind. Die Widerspruchsmarke im Zusammenhang mit französischem Branntwein erschöpft sich deshalb in einer werbemässigen Anpreisung und wirkt nicht kennzeichnungskräftig.
Indessen ist der Begriff mehrdeutig. Die Parteien und die Vorinstanz gehen übereinstimmend davon aus, dass für Cognacproduzenten und -kenner der Begriff „paradis" den Ort im Keller bezeichnet, wo die ältesten und besten Cognacs gelagert sind. Auch in diesem Sinne verstanden wäre der Begriff "paradis" beschreibend, wenn man davon ausgehen würde, dass die betroffenen Verkehrskreise diese Bedeutung kennen. Da aber – wie dargelegt – schon das allgemeine Verständnis des Begriffs „paradis" als anpreisend verstanden wird, kann vorliegend offen bleiben, wie verbreitet das Wissen um die Bedeutung von "paradis" als besondere Ecke des Cognackellers ist.
Ergebnis
Die Widerspruchsmarke „PARADIS” verfügt über keine ausreichende Kennzeichnungskraft gegen die angefochtenen Marken.