An entlegener Stelle, im neuen Heft der „Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht, Kurzkommentare” (16/2004), weist RA Musiol mit Recht darauf hin, dass der Bundesgerichtshof nebenbei in einem Urteil dargelegt hat:
- Die Begleitung einer absoluten Person der Zeitgeschichte zu einem gesellschaftlichen Ereignis kann ausreichen, eine minderjährige Person in den Medien ohne Einwilligung abzubilden; - jedoch nur, wenn über das Ereignis selbst berichtet wird. Nicht erforderlich ist - anders als nach der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26. Juni 2004 - , dass die absolute Person der Zeitgeschichte in einer offiziellen Funktion auftritt.
- Berichte über ein gesellschaftliches Ereignis dürfen mit Fotos der absoluten Person der Zeitgeschichte in Begleitung Minderjähriger ergänzt werden.
Vgl. Sie zu diesem BGH-Urteil unsere Analyse vom 7. Mai 2004. Das Urteil des Bundesgerichtshofs, Az. VI ZR 217/03, können Sie hier nachlesen.
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