Worum geht es in der Auseinandersetzung um diese Entscheidung vom 24. Juni dieses Jahres? Wir zitieren Prof. Grimm. Er war der Berichterstatter des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren, das mit der Entscheidung dieses Gerichts, also des BVerG, vom 15. 12. 1999 abgeschlossen worden ist, und das nun von der dritten Sektion des Europäischen Gerichtshofs abgelehnt wird.
Nun also Prof. Grimm, - in einem äußerst wertvollen und instruktiven F.A.Z.-Gespräch mit dem Rechtswissenschaftler Rudolf Gerhard:
Tabu sind Fotos und Artikel über Amtsträger und insgesamt alle Prominente ohne deren Einwilligung in Bezug auf „jede Tätigkeit, die nicht Funktionsausübung ist, selbst wenn sie sich an einem jedermann zugänglichen öffentlichen Platz abspielt....Über die Sängerin darf dann ohne Einwilligung fotografisch nur berichtet werden, wenn sie singt, über den Fernsehmoderator, wenn er moderiert, über den Fußballstar nur, wenn er kickt, nicht zum Beispiel, wenn er nachts in der Disco Gäste anpöbelt.”
Die Entscheidung vom 24. Juni birgt unausgesprochen noch eine ganze Reihe weiterer Probleme. Zum Beispiel: Gilt das Verbot erst recht für Artikel und Fotos über Personen, die nicht prominent sind? Überhaupt: Dadurch, dass sich die Entscheidung allgemein, über den Einzelfall hinaus, äußert, besteht für die Medien die Gefahr, dass aus ihm nach und nach immer noch weitergehende Rückschlüsse gezogen werden. Die Tendenz gegen die Kommunikationsfreiheiten legt solche Rückschlüsse erst recht nahe. Auf Biografien beispielsweise lässt sich die Entscheidung vom 24. Juni ohne Weiteres anwenden. Oder denken Sie an die Regionalzeitungen.
Da nach der Entscheidung vom 24. Juni eingewilligt werden muss, könnten - ginge es nach dieser Entscheidung des Gerichtshofs - die Medien gesteuert werden:
„Das Angenehme darf veröffentlicht werden, in das Unangenehme wird nicht eingewilligt”. Zitat aus einem Schreiben acht führender Zeitschriftenverleger an den Bundeskanzler. Neben diesen acht Verlegern persönlich haben an die Bundesregierung appelliert, die Große Kammer anzurufen: der Deutsche Presserat, die Verlegerverbände BDZV und VDZ, ARD und ZDF, die privaten Fernsehsender und der Deutsche Journalistenverband DJV. Führende Chefredakteure werden sich bis zur Kabinettssitzung am kommenden Mittwoch in einem offenen Brief an den Kanzler wenden.
Die Bundesregierung muss sich innerhalb von drei Monaten, demnach bis spätestens 24. September, an das Straßburger Gericht wenden.
Weitere Einzelheiten zur Problematik finden Sie hier links über die Suchfunktion, Suchwort „Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte”.