Bundesgerichtshof Beschluss vom 6.Juni 2019, Az. StB 14/19, bekannt gegeben heute, 2.7.2019:

Im Ermittlungsverfahren sind Beweisverwertungsverbote unabhängig von einem Widerspruch des Beschuldigten von Amts wegen zu beachten, auch wenn der zugrundeliegende Verfahrensmangel eine für ihn disponible Vorschrift betrifft.