Verwaltungsgericht Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.05.2019, Az. 11 L 1125/19.F

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat den Eilantrag eines digitalen Medienunternehmens auf Zugang zu allen bei der KfW verfügbaren amtlichen Informationen betreffend Projekte im Salonga Nationalpark in der Demokratischen Republik Kongo aus mehreren Gründen abgelehnt. Unter anderem stellt das VG darauf ab, dass das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), auf das das Medienunternehmen seinen Anspruch gestützt hatte, keine spezifischen Informationsansprüche der Presse beinhaltet.