BGH, Beschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 544/18, heute, 3.5.2019, herausgegeben.

Dieser Beschluss erging für das Familienrecht. Er gilt jedoch, so ist anzunehmen, grundsätzlich für alle Rechtsgebiete.
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtsfrage nicht zu, wenn sie zwar vom Bundesgerichtshof bislang noch nicht entschieden worden ist, in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte aber einhellig beantwortet wird und die hierzu in der Literatur vertretenen abweichenden Meinungen vereinzelt geblieben sind.