Der Ursprung war früher, in den USA. Am 1. Mai 1886 streikten dort 400.000 Arbeiter in mehreren Städten und forderten die Einführung eines Acht-Stunden-Tags. In Chicago kam es am 3. und 4. Mai zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. Im Verlauf des sogenannten Haymarket Riot starben Demonstranten und Polizisten. Acht Streikorganisatoren wurden angeklagt und hingerichtet.

Im April 1919 beschlossen die Mitglieder der Weimarer Nationalversammlung, den 1. Mai 1919, jedoch nur den 1. Mai 1919, „dem Gedanken des Weltfriedens, des Völkerbundes und des internationalen Arbeiterschutzes" zu weihen und verabschiedeten ein entsprechendes Gesetz. Die Mehrheit, bürgerliche und konservative Abgeordnete, lehnten den Vorschlag ab, den Tag der Arbeit unbefristet als Feiertag einzuführen. Einige wenige Länder behielten den Feiertag bei.
In der Arbeiterbewegung blieb umstritten, ob und wie der 1. Mai zu begehen sei. Bis hin zum „Blutmai”:1. Mai 1929. Der sozialdemokratische Polizeipräsident von Berlin, hatte wegen befürchteter Unruhen ein Demonstrationsverbot verhängt. Die KPD ignorierte das Verbot und veranstaltete Demonstrationen. 28 Personen wurden getötet.
Nach dem „Schwarzen Freitag", dem New Yorker Börsenkrach vom Oktober 1929 wurden nach und nach sechs Millionen Menschen arbeitslos, Arbeitslosenquote bis zu 33 Prozent. Die Arbeitslosenversicherung war schlecht entwickelt. Das Regierungssystem wankte. Seit 1930 ernannte der Reichspräsident „Präsidialkabinette" auf der Grundlage von Notverordnungen an den parlamentarischen Mehrheiten vorbei regieren konnten.
Hitler misstraute von Anfang an den Gewerkschaften. Er brauchte nur ihre Mitgliederbasis. Die Integration der Arbeiter in die „nationalsozialistische Volksgemeinschaft" war für Hitler vorrangig. Aus einem Papier von Goebbels geht hervor: „Den 1. Mai werden wir zu einer grandiosen Demonstration deutschen Volkswillens gestalten. Am 2. Mai werden dann die Gewerkschaftshäuser besetzt.” So geschah es denn auch. Das Reichsgesetz vom 10. April 1933[6] benannte den 1. Mai als „Tag der nationalen Arbeit“. Am 2. Mai 1933 wurden die Gewerkschaften in Deutschland gleichgeschaltet und die Gewerkschaftshäuser gestürmt, die Vermögen beschlagnahmt. Im Jahr 1934 wurde der 1. Mai durch eine Gesetzesnovelle zu einem „Nationalen Feiertag des deutschen Volkes“ erklärt.
Der 1. Mai ist in der Bundesrepublik Deutschland nach den Feiertagsgesetzen der Länder ein gesetzlicher Feiertag. Die amtliche Bezeichnung in Deutschland ist durch Gesetze der einzelnen Länder geregelt.
In der DDR und weiteren sozialistischen Ländern wurde der 1. Mai als „Internationaler Kampf- und Feiertag der Werktätigen für Frieden und Sozialismus“ mit aufwändigen Mai-Paraden begangen.
Seit den 1980er Jahren gab es neben den politischen organisierten Demonstrationen auch regelmäßig Ausschreitungen in der Bundesrepublik, vor allem im Zusammenhang mit der Demonstration zum 1. Mai in Kreuzberg (Berlin).
Zudem gibt es seit 2001 den internationalen EuroMayDay. Sein Ziel ist, die Entwicklung der Arbeitswelt zu unsicherer und nicht dauerhafter Beschäftigung heraus zu stellen.