Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 26.4.2019, Az. 10 A 6/16.

Die Beamtin hatte zwei Ärzten Symptome einer depressiven Erkrankung vorgespiegelt, um von ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für drei Wochen in Australien zu erhalten. Die Mathematiklehrerin hatte ihre Tochter im Januar 2016 zum RTL-Dreh nach Australien („Dschungelcamp”) begleitet. In einem Strafverfahren war die 49-Jährige bereits rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Die gerichtliche Begründung
Dieses Dienstvergehen wiegt nach Auffassung der Kammer schwer und rechtfertigt den Ausspruch der disziplinarischen Höchstmaßnahme. Der Schaden, den die Lehrerin dem Berufsbeamtentum zugefügt hat, ist auch bei einer Weiterarbeit als Beamtin nicht wiedergutzumachen. Die Lehrerin hat einen schwerwiegenden Persönlichkeitsmangel offenbart. Das macht die Studienrätin mit besonderer Vorbildfunktion als Lehrkraft und für den öffentlichen Dienst insgesamt untragbar.