Landgericht Münster, Urteil vom 16. April 2018, Az. 014 0 565/18.

Apple muss den Erben eines gestorbenen iCloud-Anwenders Zugang zu dem Netz-Service gewähren.
Der Fall
In der iCloud können Fotos, E-Mails und andere Dokumente gespeichert werden. Ein Familienvater starb während einer Reise im Ausland. Die Erben gaben an, sie wollten den Tod aufklären. Apple hatte den Wunsch der Angehörigen, Zugang zu den in der iCloud gespeicherten Daten zu erhalten, außergerichtlich abgelehnt.
Anmerkungen
1.
Apple hatte früher schon in Einzelfällen solche Wünsche der Erben erfüllt, in anderen dagegen nicht.
2.
Das LG Münster erließ ein Versäumnis-Urteil. Es entspricht einem gegen Facebook erlassenen Urteil des BGH vom 12. Juli 2018, Az. III ZR 183/17, über das wir gleich am 12. Juli 2018 an dieser Stelle berichtet hatten: „Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk [hier: Facebook] ist vererbbar". Zu Einzelheiten siehe bitte unsere Meldung vom 12.7.2018 (hier im Archiv, am besten über die Suchmaschine, links).
3.
Die Quelle der Inschrift auf Grabsteinen „Ruhe in Frieden”, meist in evangelischer Umgebung: Im Johannesevangelium sagt Jesus: „Den Frieden lasse ich euch, meinen Frieden gebe ich euch. Nicht gebe ich euch, wie die Welt gibt. Euer Herz erschrecke nicht und fürchte sich nicht“ (Joh14,27). Und später: „Das habe ich mit euch geredet, damit ihr in mir Frieden habt. In der Welt habt ihr Angst; aber seid getrost, ich habe die Welt überwunden“ (Joh16,33).