Im vergangenen Jahr - 2018 - erteilte der Deutsche Presserat 28 Rügen, mehr als 2017 (21 Rügen). In den letzten Sitzungen, vom 19. - 23. März 2018, erklärte er nach einer Presse-Erklärung aber auch Beschwerden für unbegründet, die von manchen anders entschieden worden wären. Für unbegründet erklärte der Presserat eine Beschwerde, die sich gegen die Namensnennung eines Abtreibungsgegners in einem Artikel richtete.

Die Tageszeitung TAZ hatte online namentlich über einen Mann berichtet, der Ärztinnen und Ärzte wegen Werbung für Abtreibungen angezeigt hatte, jedoch anonym bleiben wollte. Der Presserat hält die Namensnennung für presseethisch unbedenklich. In seiner Begründung wies der Presserat darauf hin, dass der Anzeigende - wenn auch anonym - Interviews über seine Anzeigen gegeben und damit eine breite öffentliche Diskussion zu diesem Thema befeuert hätte. Damit habe er sich selbst zu einer Person des öffentlichen Interesses gemacht, so der Presserat.