BGH, Beschluss vom 17. Januar 2019 - V ZB 121/18:

„Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse des klagenden Wohnungseigentümers, der erfolglos einen Beschluss über die Bestellung des Verwaltungsbeirats angefochten hat, ist in aller Regel auf 750 € zu schätzen.”
Anmerkung
Der BGH-Beschluss dokumentiert die wirtschaftliche Situation, in welcher sich Rechtsanwälte öfters befinden. Ohne Umsatzsteuer, aber mit einer Verfahrens- und einer Terminsgebühr sowie einer Auslagenpauschale erhält der Anwalt im BGH-Fall insgesamt 244,- Euro. Dafür arbeitet er sich in die Sache ein, verfasst einen oder mehrere Schriftsätze, bezahlt Miete und Bürogeräte sowie andere Allgemeinkosten, vergütet einen Mitarbeiter, führt womöglich Gespräche und verhandelt. Um weiter empfohlen zu werden, muss der Anwalt sogar Extra-Meilen gehen; also weit mehr tun als erforderlich ist. Mischkalkulation? Auf große Aufträge wird der Rechtsanwalt mit kleinen WEG- oder anderen ähnlichen Mandaten häufig warten müssen. „Gerechtigkeit als Beruf” titelt ein vor Jahren von Andreas Heldrich und Gerhard Schmidtchen verfasstes Buch über eine Repräsentativumfrage unter jungen Juristen.