Wenn diese Werbung Schule gemacht hätte, wären Preisverschönerungen keine Grenzen mehr gesetzt. Aber bis zum 20. März muss der Konzern Tesla diese Praxis endgültig stoppen. Grenzen gesetzt hat die Wettbewerbszentrale mit einer Abmahnung. Tesla hat sich daraufhin mit der Wettbewerbszentrale geeinigt.

Der Fall
Tesla hatte sich im Internet für den Verkauf und die Finanzierung seines „Model 3" auf unterstellte Kraftstoffeinsparungen bezogen und mit Preisen und/oder Raten "nach geschätzten Einsparungen" geworben. Dabei wurde dem Kaufpreis von 56.380 Euro ein Preis von 51.380 Euro für den Barkauf gegenübergestellt. Auch warb Tesla im Rahmen der Finanzierung mit einer geschätzten Ratenzahlung von 626 Euro monatlich sowie einer "monatlichen Rate nach Einsparungen" von 522 Euro monatlich. Unter "Einzelheiten anzeigen" erschien unter anderem der Hinweis: "Geschätzte Kraftstoffeinsparung/Jahr 5: - 5.000 €".
Rechtliche Beurteilung
Diese Werbepraxis führt irre und verstößt gegen die Preisangabenverordnung. Die von Tesla bei den Berechnungsbeispielen geschätzte Kraftstoffkosteneinsparung über einen Zeitraum von fünf Jahren ist willkürlich sowie intransparent und widerspricht damit den Grundsätzen von Preiswahrheit und Preisklarheit. Für die Werbeadressaten sind Bezugspunkte nicht nachvollziehbar: etwa die Laufleistung pro Jahr, welche Betriebskosten berücksichtigt worden sind, gegenüber welchem Fahrzeug die genannte Einsparung erzielt werden soll.
Darüber hinaus: Selbst wenn eine "Einsparung" erzielt wird, ist es unlauter einen Einsparungsbetrag von dem zu zahlenden Kaufpreis oder der monatlichen Rate abzuziehen, weil der Kunde zum Zeitpunkt des Kaufs oder der Finanzierung den vollen genannten Preis bezahlen muss und diese Preisdarstellung damit auch gegen die Preisangabenverordnung verstößt.
Anmerkung
Die schnelle Unterwerfung von Tesla wird sich dadurch erklären, dass Tesla im gleichen Sinne von der Wettbewerbszentrale schon im Jahr 2017 abgemahnt wurde und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle das Model S wieder aus der Liste der förderfähigen Elektroautos gestrichen hat. Tesla hatte damals sein Model S 75 D mit einer „Standardausstattung" für einen Barzahlungsgrundpreis von 69.019 Euro beworben, obwohl kein Tesla-Fahrzeug zu diesem Preis zu erwerben war.