Der Bundesrat will die Regelstudienzeit für Rechtswissenschaften auf zehn Semester statt bisher neun Semester erhöhen. Beschluss vom 15.2.2019 Gesetzentwurf (BR-Drs. 616/18 (B)). Der Beschluss muss noch den Bundestag passieren.

Begründung
Die Studien- und Prüfungsdauer für Rechtswissenschaften soll an vergleichbare Masterstudiengänge angepasst werden, damit Jurastudenten länger Anspruch auf BAföG-Leistungen erwerben. Der Bundesrat möchte so verhindern, erklärt er, dass der Studienerfolg von der finanziellen Situation und sozialen Herkunft der Betroffenen abhängt. Das Jurastudium bleibe in seinem Umfang nicht hinter dem zehnsemestriger Masterstudiengänge zurück. Die derzeitige Festlegung auf neun Semester für Rechtswissenschaften sei daher nicht ausreichend. Die tatsächliche Studiendauer einschließlich Prüfungszeit betrage faktisch durchschnittlich 11,3 Semester. Durch die Reform der Juristenausbildung 2002/2003, die Einführung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und die Erweiterung um Schlüssel- und Fremdsprachenqualifikationen sei die Studiendauer in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.