BGH, Beschluss vom 31.01.2019- III ZR 146/18

Der Fall
Top-Model Naomi Campbell forderte 55.930 Euro. Das heute 48 Jahre alte britische Model hatte sich nur wenige Minuten auf dem Dresdner Semperopernball 2015 gezeigt, einen Orden entgegengenommen und war wieder verschwunden. Der Ball-Impresario berief sich nicht auf das schnelle Verschwinden, sondern erklärte, er habe damals das Engagement am Tag zuvor abgesagt. Campbells Agent vertrat jedoch die Auffassung, dass es einen mündlichen Vertrag gab. Das Dresdner Landgericht gab dem Semperopernball Recht.
Der BGH wies eine Revision per Beschluss zurück.
Anmerkung:
Der BGH hat seinen Beschluss nicht veröffentlicht. Zu einer inhaltlichen Begründung ist es wohl nicht gekommen. Allerdings wird es schwerlich möglich sein, dass der Auftritt am Vortag rechtswirksam abgesagt werden durfte. Eine weitere chaotische Episode rundum offenbar. Insofern für den Opernball immerhin einmalig. Für Naomi Campbell und ihr Management dagegen nicht.