Ankündigung: am 14. Februar 2019 wird vor dem BGH zur Schutzfähigkeit einer dreidimensionalen Formmarke für Kaffeekapseln nach Ablauf des Patentschutzes in Sachen I ZB 114/17 verhandelt; ab 9:00 Uhr bis voraussichtlich 11 Uhr.

Der Fall
Für die Markeninhaberin ist eine dreidimensionale Formmarke international registriert, die Schutz als Zeichen für "Kaffee, Kaffeeextrakte und kaffeebasierte Zubereitungen, Kaffeeersatz und künstliche Kaffeeextrakte" beansprucht. Sie zeigt eine Verpackungsgestaltung in Form einer Kapsel zur Verwendung in einer Kaffeekapselmaschine zum Aufbrühen von Kaffee. Die Markeninhaberin war zudem Inhaberin eines zwischenzeitlich durch Zeitablauf erloschenen Patents über eine "gemahlenen Kaffee enthaltende Patrone für eine Getränkemaschine".