Diese Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm vom 14.12.2018 gehört ins Raritätenkabinett (Hervorhebung von uns):

„Klausuren sind wieder aufgetaucht
Das Paket mit 25 Klausuren zur Staatlichen Pflichtfachprüfung des Justizprüfungsamtes Hamm von August 2018, das beim Zweitkorrektor nicht angekommen war, konnte wieder aufgefunden werden. Bei der gründlichen Aufarbeitung des Sachverhalts wurde festgestellt, dass das Paket entgegen vorheriger Annahmen nicht an das Landgericht Münster, sondern an den Zweitkorrektor persönlich abgesandt wurde. Es wurde im Wege der Ersatzzustellung in der Nachbarschaft des Zweitkorrektors abgegeben. Dieser hat erst gestern Abend hiervon Kenntnis erlangt und das unbeschädigte Paket sofort abgeholt. Mit Schreiben vom heutigen Tag ist den betroffenen Prüflingen mitgeteilt worden, dass ihre Klausuren wieder aufgefunden wurden und die Zweitkorrektur jetzt erfolgen kann. Damit kann das Prüfungsverfahren fortgesetzt werden. Das hiesige Justizprüfungsamt bedauert den Vorfall sehr.”(sic!)