Diese Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm vom 14.12.2018 gehört ins Raritätenkabinett (Hervorhebung von uns):
„Klausuren sind wieder aufgetaucht
Das Paket mit 25 Klausuren zur Staatlichen Pflichtfachprüfung des Justizprüfungsamtes
Hamm von August 2018, das beim Zweitkorrektor
nicht angekommen war, konnte wieder aufgefunden werden.
Bei der gründlichen Aufarbeitung des Sachverhalts wurde festgestellt,
dass das Paket entgegen vorheriger Annahmen nicht an das Landgericht
Münster, sondern an den Zweitkorrektor persönlich abgesandt
wurde. Es wurde im Wege der Ersatzzustellung in der Nachbarschaft
des Zweitkorrektors abgegeben. Dieser hat erst gestern Abend hiervon
Kenntnis erlangt und das unbeschädigte Paket sofort abgeholt.
Mit Schreiben vom heutigen Tag ist den betroffenen Prüflingen mitgeteilt
worden, dass ihre Klausuren wieder aufgefunden wurden und die Zweitkorrektur
jetzt erfolgen kann. Damit kann das Prüfungsverfahren fortgesetzt
werden. Das hiesige Justizprüfungsamt bedauert den Vorfall sehr.”(sic!)
Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH © 2020
Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen