Eine Urteilsbegründung fürs Archiv: BGer vom 01.10.2018 (4A_83/2018)

Dem Verf. dieser Zeilen ist keine Gerichtsentscheidung bekannt, die sich noch eingehender mit der Konkurrenz zweier Familiennamen in Anwaltsbezeichnungen befassen würde. Das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht hätte als deutsches Gericht nicht anders entschieden.
Der Fall
Die Pachmann Rechtsanwälte AG (Klägerin, Beschwerdeführerin) wie auch die Bachmann Rechtsanwälte AG (Beklagte, Beschwerdegegnerin) sind Anwaltskanzleien mit Sitz in der Stadt Zürich. Die beiden bieten im Wesentlichen ähnliche Rechtsanwaltsdienstleistungen an.
Die Klägerin wurde 2013 im Handelsregister eingetragen. Im Jahr 2016 hinterlegte die Klägerin die Wortmarke "Pachmann" (Nr. 691939 im schweizerischen Markenregister für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 35, 36, 41 und 45.
Die Beklagte existiert unter ihrer aktuellen Firma und Rechtsform seit dem Jahre 2015.
Begründung
„Neben vielen weiteren Erwägungen zur Unbegründetheit der Klage stellt das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht auf den unterschiedlichen Anfangsbuchstaben ab:
Mit der Vorinstanz ist davon auszugehen, dass das schweizerische Publikum den Unterschied im Wortanfang zwischen dem ausserordentlich seltenen Familiennamen "Pachmann" und dem weit verbreiteten Namen "Bachmann" in den beiden Firmen bei üblicher Aufmerksamkeit erkennt. Eine Verwechslungsgefahr ist selbst für den Fall auszuschliessen, dass dem Firmenbestandteil "Pachmann" aufgrund seiner Seltenheit erhöhte Kennzeichnungskraft zukommen sollte. Die Verwendung des identischen Zusatzes "Rechtsanwälte AG" ändert nichts, zumal es sich um einen rein beschreibenden und überaus gebräuchlichen Hinweis auf die Tätigkeit der Aktiengesellschaft handelt.
Anmerkung
Auf diese Entscheidung weisen auch die soeben erschienen INGRES NEWS hin. Verhältnismäßig oft werden wir nach schweizerischen Markenrechtskanzleien gefragt. Zu Beginn der Entscheidung (über Suchmaschinen wie bing und Google auffindbar) werden zwei renommierte schweizerische Kanzleien als Parteivertreter aufgeführt.