LG München I, Urteil - 12 O 19277/17

Eine Online-Dating-Firma - hier Dateyard - legte in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest, dass sie, wie es in den AGB heißt, zur Unterstützung der Kommunikation selbst im Namen ihrer Nutzer im Postfach aktiv werden darf. Die Dating-Firma hatte, diese AGB-Regelung nutzend, selbstständig im Namen ihrer Nutzer Nachrichten an andere User geschrieben.
Begründung
Diese Klausel verletzt den Sinn und Zweck eines Online-Dating-Vertrags. Der Sinn und Zweck belässt dem Nutzer sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung des Persönlichkeitsrechts. Dieses Recht wurde verletzt.