OLG Hamburg Urteil vom 27.11.2018, Az. 7 U 100/17.

Bis jetzt liegt noch keine Pressemeldung des OLG Hamburg vor, wohl aber bei Beck Aktuell und in einem zweiten Dienst die Meldung:
Im Rechtsstreit um eine Krankenhaus-Reportage in der RTL-Reihe "Team Wallraff – Reporter undercover" hat RTL gegen den Helios-Konzern einen Etappensieg errungen. Während das Hamburger Landgericht es der RTL Television GmbH und der Produktionsfirma InfoNetwork noch untersagt hatte, das mit versteckter Kamera aufgenommene Filmmaterial erneut zu verbreiten, wies das Oberlandesgericht Hamburg die Klage des Helios-Konzerns am 27.11.2018 ab (Az.: 7 U 100/17). Die Revision wurde nicht zugelassen.
Anmerkung
So ganz freiwillig hat das OLG Hamburg wohl nicht zugunsten des investigativen Journalismus entschieden. Das OLG Hamburg wurde nämlich erst am 10. April 2018 in einem Urteil mit dem Az. VI ZR 396/16 vom Bundesgerichtshof in einem anderen Fall zum investigativen Journalismus aufgehoben, unter anderem mit den Leitsätzen:
c) Die Veröffentlichung rechtswidrig beschaffter oder erlangter Informationen ist vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst.
d) Werden rechtswidrig erlangte Informationen zum Zwecke der Berichterstat-tung verwertet, kommt es bei der Abwägung des von der Presse verfolgten Informationsinteresses der Öffentlichkeit und ihres Rechts auf Meinungsfreiheit mit den Interessen des Betroffenen maßgeblich auf den Zweck der beanstandeten Äußerung und auf das Mittel an, mit dem der Zweck verfolgt wird.
e) Zur Abwägung in einer Fallgestaltung, in der sich der Publizierende die In-formationen nicht selbst durch vorsätzlichen Rechtsbruch verschafft hat, um sie anschließend zu verwerten, sondern aus dem erkannten Rechtsbruch lediglich Nutzen gezogen hat.