BGH, Beschluss vom 10. Juli 2018 - II ZB 24/14, herausgegeben am 19.11.2018.

Der Leitsatz:
Ob ein ehemaliges Mitglied des Vorstands seine Pflichten verletzt hat, ist eine rechtliche Würdigung, die als Meinungsäußerung mangels Beweisbarkeit keine Tatsache ist.
Anmerkungen
Ein Aufsichtsratsbeschluss, der aufgrund einer rechtlichen Würdigung ergeht, ist dagegen eine Tatsache (und kann kursrelevant sein). Ebenso die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen ein ehemaliges Mitglied des Vorstands wegen der Verletzung von Sorgfalts- und Treupflichten.