Eine neue Entscheidung: Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 26.09.2018- 3 W 71/18.

Ein Berliner Testament verliert seine Wirksamkeit, wenn sich die Eheleute später scheiden lassen oder die Voraussetzungen für eine Scheidung vorlagen und der Erblasser die Scheidung beantragt oder einem Scheidungsantrag zugestimmt hat. Die Aussetzung des Scheidungsverfahrens, um im Rahmen eines Mediationsverfahrens zu prüfen, ob die Eheleute die Ehe eventuell nicht doch fortführen wollen, ändert hieran nichts.
Anmerkungen:
Mit dem Berliner Testament wird die gesetzliche Erbfolge außer Kraft gesetzt. Kinder erben erst nach dem Tod beider Eltern. Wenn Abkömmlinge beim Tod des Erstversterbenden ihren Pflichtteil verlangen, werden sie benachteiligt. Ein Muster, das ein Ehegatte per Hand schreiben kann und dann beide Eheleute unterschreiben :
Wir, die Eheleute .... setzen uns hiermit gegenseitig zu unbeschränkten Alleinerben ein.
Als unbeschränkte Alleinerben des zuletzt verbliebenen Ehegatten setzen wir gemeinsam zu gleichen Teilen unsere Kinder ...... ein. Ersatzerben sollen jeweils ihre Abkömmlinge sein.
Soweit ein Kind nach dem Tode des erstversterbenden Elternteils seinen Pflichtteil geltend macht, erhält es nach dem Ableben des letzthinterbliebenen Elternteils auch nur seinen Pflichtteil.
Alle durch dieses Testament getroffenen Regelungen sind wechselbezüglich und können nach dem Ableben des einen Ehepartners nicht mehr durch den anderen widerrufen werden.
Ort, Datum, Unterschriften beider Ehegatten