In dem soeben erschienenen Jahrbuch 2004 des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger wird aus unserer Kanzlei die neue Pressezensur durch umfassende Eingriffe in die Redaktionsfreiheit durch Werbeverbote der EU beschrieben.
Sie können die Abhandlung hier nachlesen.
Das Thema ist auch insoweit hochaktuell, weil nun auch eine Stellungnahme der EU-Kommission vorliegt. Die Bundesregierung hatte in ihrer Klage gegen die Richtlinie 2003/33/EG über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen den von uns (auch schon früher) abgehandelten Gedanken zu den Eingriffen in die Redaktionsfreiheit aufgegriffen, so dass die Kommission reagieren musste.
In ihrer Erwiderung auf die Klage der Bundesregierung trägt die Kommission nun vor, so weit habe der EU-Gesetzgeber nicht gehen wollen. Diese Art der Argumentation bezweckt, einen Angriff zu entschärfen. Verbindlich ist eine solche Äußerung für die spätere Anwendung nicht zwingend. Die Bundesregierung kann sich zu dieser Erwiderung der Kommission noch schriftsätzlich äußern. Wir nehmen an, dass die Bundesregierung auf den klaren Wortlaut der Richtlinie hinweisen wird und die Stellungnahme der Kommission als Bestätigung der Klage aufgreifen wird.