So der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom 13.11.2018, Az. C-310/17.

Begründung:
Der Geschmack eines Lebensmittels kann nicht präzis und objektiv identifiziert werden. Ein literarisches, bildnerisches, filmisches oder musikalisches Werk verfügt dagegen über eine präzise und objektive Ausdrucksform. Der Geschmack eines Lebensmittels beruht im Wesentlichen auf Geschmacksempfindungen und ‑erfahrungen; diese sind subjektiv und veränderlich und mit einer Person verbunden. Sie hängen beispielsweise vom Alter, Ernährungsvorlieben und Konsumgewohnheiten, von der Umwelt oder dem Kontext zusammen, in dem dieses Erzeugnis gekostet wird, ab.
Außerdem ist es nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft mit technischen Mitteln nicht möglich, genau und objektive den Geschmack so zu identifizieren, dass er sich vom Geschmack anderer gleichartiger Erzeugnisse unterscheidet.
Anmerkung
Feinschmecker werden allenfalls das Argument mit den technischen Mitteln akzeptieren, es jedoch nicht ausschlaggebend sein lassen. Schon bei Bieren kann der Kenner vielfach unterscheiden. Beim Wein erst recht. Usw. Auch insoweit ist beachtlich, dass die Wirklichkeit pluralistisch ist und nach juristischen Methoden für Fallgruppen ermittelt werden muss, was für diese Fallgruppe aus der pluralistischen Wirklichkeit folgt. Der Verf. dieser Zeilen hat dazu eine Reihe von Arbeiten publiziert. Auffindbar sind einige über die Suchmaschinen und das Suchwort „pluralistische Wirklichkeit” oder - enger - „Die Entdeckung der pluralistischen Wirklichkeit” oder „Die Bedeutung der pluralistischen Wirklichkeit für das Recht”.