Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30.10.2018, Az. 2 BvQ 90/18.

Es sieht aus wie ein Patentrezept gegen ein ping pong der Politik zur Beschäftigung von Rechtsanwälten. Früher hatte die eine oder andere Kanzlei von Prominenten eine Generalvollmacht und suchte in der Presse nach Angriffsmöglichkeiten. Heute könnte sich im politischen Bereich eine solche Praxis wiederholen.
Der Fall
Die AfD beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung aufgrund folgender Interview-Aussage des Bndesinnenministers:
„Die stellen sich gegen diesen Staat. Da können sie 1000 Mal sagen, sie sind Demokraten. Das haben sie am Dienstag im Bundestag miterleben können mit dem Frontalangriff auf den Bundespräsidenten. Das ist für unseren Staat hochgefährlich. Das muss man scharf verurteilen. Ich kann mich nicht im Bundestag hinstellen und wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln. Das ist staatszersetzend.”
Die Antwort des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Verhalten der Beteiligten „kann nicht abgeleitet werden, dass der Antragsgegner seine angegriffenen Aussagen unter Einsatz der Autorität seines Regierungsamtes zu wiederholen gedenkt, ohne die Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten.”