25. Oktober 2018, Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts in den Rechtssachen T-419/18 R, Crédit agricole und Crédit agricole Corporate and Investment Bank / Kommission, und T-420/18 R, JPMorgan Chase u. a. / Kommission

Der Präsident des Gerichts hebt hervor, dass das Vorbringen der Antragsteller, der Grundsatz der Unschuldsvermutung stehe jeglicher Veröffentlichung des Beschlusses, mit dem die Zuwiderhandlung festgestellt werde, entgegen oder verlange die Unkenntlichmachung der gesamten Schilderung der Zuwiderhandlung, dem ersten Anschein nach keinen Erfolg haben kann. Die Handlungen der Unionsorgane genießen nämlich eine Vermutung der Rechtmäßigkeit und erzeugen Rechtswirkungen, solange sie nicht widerrufen, aufgehoben oder für ungültig erklärt wurden.
Somit stellt der Präsident des Gerichts fest, dass die Anträge der Banken auf vertrauliche Behandlung dem ersten Anschein nach unbegründet sind
, und weist die Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz daher zurück.