Kündigungen wegen Wegfall des Arbeitsplatzes gibt es täglich. Grundsätzlich sind diese Kündigungen rechtswirksam.
Hier können Sie als Beispiel ein Urteil des Arbeitsgerichts München nachlesen. Das ArbG hat mit diesem Urteil die Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin mit der Begründung abgewiesen, daß die Arbeitgeberin berechtigt war zu kündigen, weil der Arbeitsplatz weggefallen ist.
Entschieden wurde ein „Altfall”. Das Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, durch welches das Kündigungsschutzgesetz für die Zeit ab 1. Januar 2004 erheblich geändert worden ist, hat die Rechtslage zu derartigen Kündigungen jedoch, soweit es dieses Urteil betrifft, bestehen lassen.
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