Strafbefehl des Amtsgerichts Mannheim vom 19.7.2018.

Sachverhalt
Der Betreiber eines Internetblogs hatte über einen angeblichen Anschlag mit 136 Toten in Mannheim „berichtet”. 50 Angreifer sollen für ein „Blutbad apokalyptischen Ausmaßes“ verantwortlich sein. Außerdem hieß es in dem Blog, die Polizei habe eine Nachrichtensperre verhängt. Die News wurde mehr als 20.000 mal aufgerufen.
Begründung
Das Amtsgericht oder andere haben noch keine Begründung öffentlich bekannt gegeben.
Das Gericht wird § 126 Strafgesetzbuch herangezogen haben, der bestimmt:
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, ... androht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wider besseres Wissen vortäuscht, die Verwirklichung einer der in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten stehe bevor.
Der Deutsche Presserat hatte bereits am 15. Juni 2018 presse-ethisch gerügt: „Der Presserat rügt den RHEINNECKARBLOG für die Erfindung eines Terror-Anschlags. Unter der Überschrift 'Massiver Terroranschlag in Mannheim' hatte der Blog detailliert über einen Terroranschlag und ein 'Blutbad apokalyptischen Ausmaßes' mit 136 Toten berichtet, die es gar nicht gegeben hatte. Die Redaktion gab an, der Text sei so übertrieben gewesen, dass jeder durchschnittliche Leser hätte stutzig werden müssen. Der Presserat folgt der Kritik der Beschwerdeführer, dass über den fiktionalen Charakter des Berichts erst hinter einer Bezahlschranke aufgeklärt wurde. Unabhängig von der Absicht, die die Redaktion mit dem erfundenen Bericht verfolgte, hat sie damit dem Ansehen der Presse massiv geschadet, befand der Presserat. Unabhängig von der Absicht, die die Redaktion mit dem erfundenen Bericht verfolgte, hat sie damit dem Ansehen der Presse massiv geschadet Der Redaktionsleiter des Blogs ... teilte damals mit, man habe keine Massenpanik erzeugen wollen, wohl aber Aufmerksamkeit für mögliche Bedrohungslagen, aber auch für Fake News.”