Jedenfalls für das deutsche Datenschutzrecht besteht das Problem aufgrund des Territorialitätsprinzips spätestens seit Auftreten der High-Tech-Giganten. Aber erst jetzt wird auf Basis der EU-Datenschutz-GrundVO in mehreren EU-Staaten systematisch dagegen geklagt, dass Dienste teils generelle Zustimmungen unter "Zwang" verlangen. Zwang dadurch, dass ohne Zustimmung die Dienste überhaupt nicht genutzt werden können. Der Hauptinitiator (Noyb) will erreuchen: „Für alles, das strikt notwendig für einen Dienst ist, braucht man keine Zustimmungsbox. Für alles andere muss der Nutzer frei ja oder nein sagen können."

Erste Anmerkungen
1.
Noyb steht für die Plattform none of your business.
2.
In Deutschland musste man sich, wie erwähnt, schon seit mehr als zehn Jahren fragen, wie es kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig sein soll, dass marktbeherrschende Unternehmen wie Google vielfach Zustimmungen unter Zwang einholen konnten. So etwa Zustimmungserklärungen am Ende unübersehbarer Aufzählungen zur Werbung oder überhaupt zur Sammlung von Daten sowie zur Aufhebung des Leistungsschutzrechts der Presseverleger. Der Verf. dieser Zeilen weiß sicher, dass schon vor mehr als zehn Jahren alle Mitglieder einer zuständigen Beschlussabteilung des Bundeskartellamts detailliert informiert wurden. Mittlerweile konnten sich insbesondere die U.S.-Unternehmen durch Nichtstun der Behörden wie denen der EU sowie des BKartA und der Finanzministerien, durch Untätigkeit der Politiker, sowie der Wirtschaft und weiterer Verantwortlicher mit den Daten der Nutzer zu den mächtigsten, wertvollsten und liquidesten Unternehmen der Welt entwickeln. Heute laufen wir dieser Entwicklung überaus geschwächt hinterher.