Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 11.5.2018; betroffen sind keine (grundsätzlich zulässigen) Anrufe für die Markt- und Sozialforschung:<

Ab dem 25. Mai dieses Jahres werden die Bußgelder voraussichtlich - nach dem neuen Datenschutzrecht - generell erheblich höher festgelegt werden.
Die Hinweise der Bundesnetzagentur:
Die „E Wie Einfach GmbH” und die beauftragten Call-Center hatten von verschiedenen Adresshändlern Einwilligungsdatensätze bezogen, die angeblich bei Online-Gewinnspielen zustande gekommen waren. Ermittlungen der Bundesnetzagentur ergaben, dass die Angerufenen oft nicht an den Gewinnspielen teilgenommen hatten. Außerdem konnte man den Einwilligungstexten nicht klar Art und Umfang der folgenden Werbeanrufe erkennen. Die GmbH hatte dieses Vorgehen als Auftraggeberin der Werbeanrufe über einen Zeitraum von fast drei Jahren hinweg zugelassen. Unternehmen, die Telefonwerbung in Auftrag geben, sind selbst dafür verantwortlich, dass für jeden Anruf eine vorherige, ausdrückliche Einwilligung der Angerufenen vorliegt. Die Verantwortung ist nicht auf Subunternehmer übertragbar.