Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 2.5.2018.

Ein Kleingärtner, der alte Waffen und Granaten besaß, hatte die selbstgebaute Sprengfalle in seinem Kleingarten installiert. Er wollte, sagt er, Wildschweine vertreiben. Die Richterin bezeichnete die Anlage als „unglaublich gefährliches Konstrukt, das vollkommen unbeherrschbar im Wald stand". Das Grundstück ist nur über eine vom Kleingärtner gebaute Brücke erreichbar. Dort befinden sich vier Schilder mit den Hinweisen: „Achtung Knall“, „Vorsicht Elektrozaun“, „Privatgelände, betreten verboten“ und „Betreten verboten“. Ein 60-Jähriger wurde am Knie leicht verletzt. Ein Vorsatz für die Körperverletzung ließ sich nicht nachweisen.
Verurteilung: 1.800 Euro Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung und strafbarem Umgang mit Explosivstoffen (errechnet aus 90 Tagessätzen von 20 Euro).