Am 27. Juli tagte die halbjährliche Hauptversammlung der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Rechtsanwaltskammern. Das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und deren Geschäftsführung wurden für 2017 entlastet, und zwar auch für die Krise zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV).

Beschlossen wurde auch ein Nachtragshaushalt für 2018 zum Titel ERV.
Eine Reihe von Anträgen wurde abgelehnt. So insbesondere der mit einem Antrag zum Haushalt verbundene Misstrauensantrag einer Kammer gegen zwei Mitglieder des Präsidiums und die damit verbundene Rücktrittsforderung.
Schadensersatzansprüche, zum Beispiel gegen die Programmierfirma, werden in den Verlautbarungen nicht erwähnt.
Anmerkung
Über die Misere zum besonderen anwaltlichen Postfach - begonnen beim Unterlassen der Ausschreibung - wurde mehrfach an dieser Stelle berichtet. Die Geschichte des besonderen elektronischen Postfachs hat vor allem auch deshalb viele Rechtsanwälte besonders verärgert, weil die Kammern die Anwälte bis unmittelbar vor dem geplanten Einführungstermin, 1.1.2016 (!) und später zu neuen Terminen, geradezu panikartig mit Hinweisen auf schlimme Folgen aufgerufen haben, eiligst die Einführungskurse zu besuchen. Dem in unserer Kanzlei verantwortlichen Anwalt wurde argwöhnisch misstraut, als er in stoischer Ruhe ankündigte: „Das wird nichts”. Siehe zur Chronik links über die Suchfunktion („besonderes elektronisches Anwaltspostfach”).