Das Bundespatentgericht hat in zwei wortgleichen Beschlüssen festgestellt, dass die beiden Marken unmittelbar verwechselt werden. Der wichtigste Teil der Begründung im Originaljuristendeutsch:
„Angesichts des Umstands, dass der Verkehr bei längeren Bezeichnungen dazu neigt, aus Gründen der Bequemlichkeit und der Vereinfachung nach einem den Gesamteindruck prägenden Einzelbestandteil zu suchen, hat er keine Veranlassung, die Widerspruchsmarke unter Einschluss dieser Wortfolge, die bei der optischen Wahrnehmung wegen ihrer gegenüber dem herausgestellten Markenwort 'MONEY' deutlich geringeren Größe weitgehend in den Hintergrund tritt, akustisch wiederzugeben. Wird die ältere Marke bei ihrer klanglichen Benennung allein von dem Wortbestandteil 'MONEY' geprägt, ist sie mit der jüngeren Marke, bei deren akustischer Wiedergabe das Ausrufezeichen keine Rolle spielt, identisch.”
Hier können Sie den einen Beschluss und hier den anderen Beschluss nachlesen.