OLG München, Urteil vom 11.4.2018, soeben bekannt gegeben, Az. 3 U 3538/17.

Eine Luftwärmepumpe, selbst wenn sie im Abstand von weniger als drei Metern vom Nachbargrundstück aufgestellt wird, muss auch unter Berücksichtigung des Baurechts nicht entfernt werden.
Anmerkung:
Da das OLG München mit diesem Urteil von der Rechtsprechung des OLG Nürnberg (IBRRS 2017, 0798) abweicht, hat es die Revision zugelassen.